Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 24. April 2008 |
Teil römisch drei |
52. Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 98 Ausschussbericht 175 Sitzung 27. Bundesrat:, Ausschussbericht 7736 Sitzung 747.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Notifikation gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurde am 20. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß Artikel 13, Absatz 2, mit 1. Mai 2008 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 247 vom 9. September 2006 Seite 32, veröffentlicht.
Gusenbauer
1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.