BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 18. April 2008

Teil römisch drei

43. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 17. Juni 1991

43.

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 17. Juni 1991

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, am 1. Mai 2008 in Kraft.

Gusenbauer