Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 10. Jänner 2008 |
Teil römisch drei |
2. Siebenter Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen mit der beiliegenden Form der Verzeichnisse gleichwertiger Prüfungszeugnisse |
[Deutsche Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote siehe Anlagen]
[Liste zum Notenwechsel siehe Anlagen]
Gusenbauer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 308/1990, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 125/2006.