Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 18. Dezember 2008 |
Teil römisch drei |
175. Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen zwischen dem Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz der Republik Österreich und dem Minister für das Gesundheitswesen der Republik Mazedonien |
[Vereinbarungstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarungstext in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]
Die Bestimmungen des Artikels römisch eins Ziffern 1, 2, 6 sowie Litera a,) in Artikel römisch eins Ziffer 3 dieser Zusatzvereinbarung sind gemäß ihrem Artikel römisch zwei mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten; die Bestimmungen des Artikels römisch eins Ziffern 4 und 5 sowie Litera b,) in Artikel römisch eins Ziffer 3 dieser Zusatzvereinbarung sind gemäß ihrem Artikel römisch zwei mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.
Faymann