BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 7. Oktober 2008

Teil römisch drei

141. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 456 Ausschussbericht 592 Sitzung 67. Bundesrat:, Ausschussbericht 8010 Sitzung 759.)

141.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in kroatischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Vertrages wurden am 26. Mai bzw. 22. August 2008 abgegeben; der Vertrag tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 2008 in Kraft.

Gusenbauer