BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 19. September 2008

Teil römisch drei

125. Kundmachung:

Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich

125. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 6. Juni 2008 stattgefundenen 98. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2007,) gemäß dessen Artikel römisch 25 , Abs. b mit Wirkung vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 verlängert.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien am 26. Oktober 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt.

Gusenbauer