Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 8. November 2007 |
Teil I |
75. Kundmachung: | Aufhebung einer Wortfolge sowie eines Wortes in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes 2005 durch den Verfassungsgerichtshof |
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2007, G 179, 180/07-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Oktober 2007, zu Recht erkannt:
„Die Wortfolge „gleichzeitig mit der Ausweisung auszusprechen, dass“ sowie das Wort „ist“ am Satzende in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes, Art. 2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. römisch eins Nr. 100/2005, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Gusenbauer