BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 8. November 2007

Teil I

75. Kundmachung:

Aufhebung einer Wortfolge sowie eines Wortes in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes 2005 durch den Verfassungsgerichtshof

75. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge sowie eines Wortes in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes 2005 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2007, G 179, 180/07-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Oktober 2007, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „gleichzeitig mit der Ausweisung auszusprechen, dass“ sowie das Wort „ist“ am Satzende in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes, Art. 2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. römisch eins Nr. 100/2005, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“

Gusenbauer