BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 28. März 2007

Teil römisch zwei

76. Verordnung:

Änderung der Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs

76. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs geändert wird

Aufgrund des Paragraph 42, Absatz 7, StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2006,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs, Bundesgesetzblatt Nr. 1027 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 99 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph eins, Absatz 11, Ziffer eins und 2 wird die Wortfolge „Enns – Steyr, B 1 Wiener Straße bis Donaustraße“ jeweils durch die Wortfolge „Asten – St. Florian, B 1 Wiener Straße (Umfahrung) bis Hafen Enns“ ersetzt.

Faymann