(2)Absatz 2,Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.
Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung.
Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.
Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen.
Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens.
Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission.
Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes.