Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 1. März 2007 |
Teil römisch zwei |
47. Verordnung: | Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Finanzprokuratur als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt |
Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2006,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung der Finanzprokuratur als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2001,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 51 aus 2005,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Paragraph 2, lautet:
Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2002 und endet am 31. Dezember 2008.“
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 3, lautet die Ziffer 4:
Novellierungsanordnung 3, Paragraph 12, Absatz eins, lautet:
Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 17, Absatz 3, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Novellierungsanordnung 5, In Punkt 3. der Anlage – Rechtsgrundlagen – wird die Aufzählung der Vertretungs- und Beratungszuständigkeiten auf Grund von Regelungen in Materiengesetzen wie folgt ergänzt:
Novellierungsanordnung 6, Punkt 4.2 der Anlage – Managementziele – wird wie folgt geändert:
„Das Ziel „-Erhöhung der erfolgswirksamen Einnahmen“ wird um den Zusatz „unter Bedachtnahme auf Punkt 4.3 der Anlage“ ergänzt.“
Novellierungsanordnung 7, Als Punkt 4.3 der Anlage wird neu hinzugefügt:
„4.3 Reformziele
In der Finanzprokuratur wurde eine Strukturreform eingeleitet, in deren Rahmen es gilt, Optimierungspotenziale zu heben und nutzbar zu machen. Als Reformziele sind zu nennen:
Novellierungsanordnung 8, Punkt 5. der Anlage – Anwaltliche Wertschöpfung – lautet:
„Die anwaltliche Wertschöpfung stellt unter Zugrundelegung der Ansätze nach dem RechtsanwaltstarifG bzw. den Autonomen Honorarrichtlinien und des NotariatstarifG den objektiven Wert der anwaltlichen Tätigkeit der Finanzprokuratur dar. Sie betrug im Jahr 2003 rund 10,05 Millionen Euro, im Jahr 2004 rund 9,57 Millionen Euro und im Jahr 2005 rund 9,63 Millionen Euro. Der Betrag von € 9,63 Mio für das Jahr 2005 setzt sich zusammen aus: € 7,932.009,50 Mio anwaltliche Wertschöpfung für den Bund sowie € 1,694.641,17 Mio anwaltliche Wertschöpfung für Fakultativmandanten. Es entfielen sohin rund 82,40% auf Vertretungs- und Beratungsleistungen für den Bund und rund 17,60% auf Vertretungs- und Beratungsleistungen für andere Rechtspersonen (Fakultativmandanten). Da die Vertretungs- und Beratungsleistungen der Finanzprokuratur im Bundeshaushalt nicht eigens ausgewiesen sind, werden saldowirksame Honorareinnahmen nur aus etwa einem Fünftel des Gesamttätigkeitsumfanges erzielt. Aus diesem Grund ist die Zielerreichung stets im Zusammenhang mit der Leistungskennzahl anwaltliche Wertschöpfung zu beurteilen.
Bedingt durch die Einleitung einer Strukturreform und der damit einhergehenden Bindung von Personalressourcen ist im Projektzeitraum von einer vorübergehenden Reduzierung der anwaltlichen Wertschöpfung auszugehen. Die Strukturreform hat den Zweck, Optimierungspotenzial zu heben und nutzbar zu machen. Durch das Ausschöpfen von Optimierungspotenzial ist nach Abschluss der Reform wiederum mit einem vermehrten Anstieg der anwaltlichen Wertschöpfung zu rechnen.“
Novellierungsanordnung 9, Punkt 5. der Anlage – Erfolgswirksame Einnahmen der Finanzprokuratur – lautet:
„Die erfolgswirksamen Einnahmen der Finanzprokuratur betrugen im Jahr 2005 rund 1,79 Millionen Euro. Davon entfielen rund 52,40% auf Vergütungen gemäß Paragraph 49 a, BHG und rund 47,60% auf Kosteneinnahmen von sachfälligen Parteien.
Ziel ist es, die unter Punkt 7 des Projektprogrammes unter der Voraussetzung unveränderter gesetzlicher Vertretungsregelungen kalkulierten erfolgswirksamen Einnahmen zu erreichen.“
Novellierungsanordnung 10, Punkt 6. der Anlage lautet:
„6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
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Planstellenvorschau |
|||||||
|
Stellenplan |
Vorschau |
||||||
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Beamte/Verwendungsgruppe |
|||||||
|
A1 |
35,5 |
35,5 |
38 |
38 |
38 |
38 |
38 |
|
A2 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
|
A3 |
5 |
5 |
8 |
6 |
5 |
5 |
5 |
|
Summe Beamte |
45,5 |
45,5 |
51 |
49 |
48 |
48 |
48 |
|
VB/Entlohnungsgruppe |
|||||||
|
v1 |
6 |
6 |
6 |
7 |
7 |
12 |
12 |
|
v2 |
2,5 |
2,5 |
3 |
4 |
4 |
4 |
4 |
|
v3 |
20 |
20 |
17 |
17 |
17 |
17 |
17 |
|
v4 |
14,875 |
16 |
14 |
17 |
17 |
17 |
17 |
|
h1 |
1 |
1 |
|||||
|
h2 |
1 |
1 |
|||||
|
h3 |
1 |
1 |
1 |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
h4 |
2 |
2 |
2 |
||||
|
h5 |
3 |
3 |
3 |
||||
|
I/e |
1 |
1 |
1 |
||||
|
Summe VB |
50,375 |
51,5 |
47 |
49 |
49 |
54 |
54 |
|
Gesamtsumme |
95,875 |
97 |
98 |
98 |
97 |
102 |
102 |
Novellierungsanordnung 11, Punkt 7. der Anlage lautet:
„7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen:
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Ausgaben |
|||||||
|
UT 0 |
4,456.000 |
4,456.000 |
4,456.000 |
4,797.000 |
4,886.000 |
5,358.000 |
5,755.000 |
|
UT 3 |
9.000 |
9.000 |
9.000 |
9.000 |
10.000 |
75.000 |
75.000 |
|
UT 7 |
46.000 |
46.000 |
46.000 |
51.000 |
51.000 |
60.000 |
61.000 |
|
UT 8 |
429.000 |
429.000 |
429.000 |
525.000 |
538.000 |
839.000 |
748.000 |
|
Summe Ausgaben |
4,940.000 |
4,940.000 |
4,940.000 |
5,382.000 |
5,485.000 |
6,332.000 |
6,639.000 |
|
Einnahmen |
|||||||
|
UT 4 |
1,806.000 |
1,806.000 |
1,803.000 |
1,279.000 |
1,382.000 |
1,282.000 |
1,589.000 |
|
UT 7 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
||
|
Summe Einnahmen |
1,806.000 |
1,806.000 |
1,806.000 |
1,282.00 |
1,385.000 |
1,285.000 |
1,592.000 |
|
Budgetsaldo |
-3,134.000 |
-3,134.000 |
-3,134.000 |
-4,100.000 |
-4,100.000 |
-5,047.000 |
-5,047.000 |
|
Wert der Anwaltsleistung für den Bund |
8,090.000 |
8,490.000 |
8,910.000 |
7,366.000 |
7,400.000 |
||
|
Leistungssaldo |
4,956.000 |
4,390.000 |
4,810.000 |
2,319.000 |
2,353.000 |
Bei den Ausgaben 2007 und 2008 sind die endgültigen Ansätze im BFG 2007 und 2008 zu berücksichtigen.
Die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen stellt den tatsächlichen Tätigkeitsumfang der Finanzprokuratur nur eingeschränkt dar. Bei Vertretung und Beratung des Bundes (rund vier Fünftel der gesamten anwaltlichen Tätigkeit) werden lediglich Kosteneinnahmen von sachfälligen Parteien erzielt, während Honorareinnahmen nur bei Vertretung und Beratung von Fakultativmandanten anfallen. Die Vertretung und Beratung des Bundes ist aber budgetwirksam, da insoweit der Zukauf anwaltlicher Leistungen entfällt. Aus diesem Grund ist es sachgerecht, dem Saldo aus Ausgaben und Einnahmen den objektiven Wert der anwaltlichen Vertretungs- und Beratungsleistungen der Finanzprokuratur für den Bund gegenüber zu stellen.
Der Personalaufwand ist auf Grund der Planstellen in Punkt 6. ermittelt, wobei die infolge dienst- und besoldungsrechtlicher Regelungen vorhersehbaren Ausgabenerhöhungen bereits einkalkuliert wurden.
Des weiteren wurde veranschlagt, dass die Finanzprokuratur bei realistischer Betrachtung insbesondere auch im Hinblick auf bevorstehende Pensionierungen und unter Berücksichtigung der Ausbildungsphase von Prokuratursanwälten bereits im nunmehrigen Projektzeitraum zumindest sieben neue Mitarbeiter benötigt.
Die Erhöhung bei der Position UT 3 resultiert aus der Notwendigkeit der Neuanschaffung einer zeitgemäßen Telefonanlage sowie der Ausstattung von Besprechungsräumlichkeiten mit entsprechendem technischem Equipment (Beamer, Flip-Chart, usw.). Weiters müssen etliche Büromöbel ausgetauscht werden.
Eine im Frühjahr 2006 durchgeführte Ausgliederungsdebatte hat hervorgebracht, dass die derzeitige Organisationsform der Finanzprokuratur zwar optimal für ihre Aufgabenerfüllung ist, dass jedoch zahlreiche Investitionen zu tätigen sind, um die Aufgabenstellungen auch künftig als effizienter, kompetenter und moderner Dienstleister erfüllen zu können. Dass in der Vergangenheit etliche Investitionen nicht getätigt wurden (wie zB vorrangig die Forcierung der Aus- und Weiterbildung in der Finanzprokuratur, Öffentlichkeitsarbeit, einheitliches EDV-System, usw.), hat auch der Rechnungshof in seinem Rohbericht moniert und wurde dies zum Anlass genommen, nunmehr entsprechende Schritte für die Zukunft einzuleiten. Diese als Investitionsprojekt zu betrachtende Reform erfordert in den nächsten Jahren einen erhöhten Bedarf an finanziellen Mitteln.
Für die Zeit des Restrukturierungsprozesses in der Finanzprokuratur war sohin ein Mehr an Ausgaben, etwa für externe Beratungsleistungen, Aufbau einer Öffentlichkeitsarbeit, Modernisierung der Infrastruktur (IT, Telefonanlage, Handy, ...) zu veranschlagen. Insbesondere punkto Aus- und Weiterbildung hat die Finanzprokuratur einen massiven Nachholbedarf und ist die Entwicklung eines Aus- und Weiterbildungsplanes auch wesentlicher Eckpfeiler der Strukturreform.
Bei Darstellung der voraussichtlich erzielbaren Einnahmen wird der Weiterbestand der derzeitigen Vereinbarungen mit Fakultativmandanten zu Grunde gelegt, wobei berücksichtigt werden muss, dass ein wesentlicher Fakultativmandant weggefallen ist.
Die Einnahmen der Finanzprokuratur resultieren derzeit aus
Festgehalten wird, dass derzeit mangels entsprechenden Personals eine Akquirierung von neuen Fakultativmandanten nur bedingt möglich ist und hiefür erst die entsprechenden Vorkehrungen mit Hilfe der eingeleiteten Strukturreform getroffen werden müssen.
Durch bzw. nach Abschluss der Strukturreform soll unter anderem eine Steigerung der anwaltlichen Wertschöpfung sowie – bedingt durch eine verstärkte Betreuung ausgegliederter Rechtsträger – eine erhebliche Steigerung der dzt. Einnahmen gemäß Paragraph 49 a, BHG erzielt werden.“
Molterer