BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 21. Dezember 2007

Teil römisch zwei

387. Verordnung:

Änderung der Verordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist

387. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Ver-ordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist, geändert wird

Auf Grund des Paragraph 124 b, Absatz 5, des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2007,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2006,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 345 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 2, wird die Wortfolge „31. Dezember 2007“ durch die Wortfolge „31. Jänner 2010“ ersetzt.

Hahn