Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 20. Februar 2007 |
Teil römisch zwei |
36. Verordnung: | Änderung der Diät-Rahmenverordnung |
| [CELEX-Nr. 32006L0034] |
Auf Grund des Paragraph 6, Absatz eins, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2006,, wird verordnet:
Die Diät-Rahmenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2006,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In der Anlage wird in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 1. Vitamine“ die Überschrift „FOLSÄURE“ durch die Überschrift „FOLATE“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 1. Vitamine“ unter der Überschrift„FOLATE“ der Stoff„Calcium-L-methylfolat“ und in der Spalte„Alle LBE“ bei„Calcium-L-methylfolat“ ein„x“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 3, In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 2. Mineralstoffe“ unter der Überschrift„MAGNESIUM“ der Stoff„Magnesium L-aspartat“ und in der Spalte„LBMZ“ bei„Magnesium L-aspartat“ ein„x“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 3, In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 2. Mineralstoffe“ unter der Überschrift„EISEN“ der Stoff„Eisen-Bisglycinat“ und in der Spalte„Alle LBE“ bei„Eisen-Bisglycinat“ ein„x“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 7, wird folgender Gedankenstrich angefügt:
Kdolsky