BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. Februar 2007

Teil römisch zwei

36. Verordnung:

Änderung der Diät-Rahmenverordnung

[CELEX-Nr. 32006L0034]

36. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Diät-Rahmenverordnung geändert wird

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz eins, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2006,, wird verordnet:

Die Diät-Rahmenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In der Anlage wird in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 1. Vitamine“ die Überschrift „FOLSÄURE“ durch die Überschrift „FOLATE“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 1. Vitamine“ unter der Überschrift„FOLATE“ der Stoff„Calcium-L-methylfolat“ und in der Spalte„Alle LBE“ bei„Calcium-L-methylfolat“ ein„x“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 2. Mineralstoffe“ unter der Überschrift„MAGNESIUM“ der Stoff„Magnesium L-aspartat“ und in der Spalte„LBMZ“ bei„Magnesium L-aspartat“ ein„x“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 2. Mineralstoffe“ unter der Überschrift„EISEN“ der Stoff„Eisen-Bisglycinat“ und in der Spalte„Alle LBE“ bei„Eisen-Bisglycinat“ ein„x“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 7, wird folgender Gedankenstrich angefügt:

               „-Richtlinie 2006/34/EG der Kommission vom 21. März 2006 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2001/15/EG zwecks Aufnahme bestimmter Stoffe, ABl. Nr. L 83 vom 22. März 2006.“

Kdolsky