Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 12. Dezember 2007 |
Teil römisch zwei |
358. Verordnung: | Akkreditierung der Zertifizierungsstelle des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI Zertifizierungsstelle) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zur Zertifizierung von Personen |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes – AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Die Zertifizierungsstelle des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI Zertifizierungsstelle) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit Sitz in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, wird als Stelle, die Personen zertifiziert, akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des WIFI Österreich (Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich) zur Zertifizierung von Personen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 139 aus 2005,, außer Kraft.
Bartenstein