BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 6. Dezember 2007

Teil römisch zwei

341. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die wissenschaftliche Berufsvorbildung und praktische Ausbildung einer Person, die mit der Leitung eines Kontrolllabors betraut ist

341. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über die wissenschaftliche Berufsvorbildung und praktische Ausbildung einer Person, die mit der Leitung eines Kontrolllabors betraut ist, geändert wird

Auf Grund des Paragraph 70, Absatz 2, des Arzneimittelgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2005, und die Bundesministeriengesetz-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2007,, wird verordnet:

Die Verordnung über die wissenschaftliche Berufsvorbildung und praktische Ausbildung einer Person, die mit der Leitung eines Kontrolllabors betraut ist (KLVO 2005), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2004,, wird wie folgt geändert:

Im Paragraph 3, Absatz 2, wird der Ausdruck „31. Dezember 2007“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2009“ ersetzt.

Kdolsky