Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 12. Februar 2007 |
Teil römisch zwei |
34. Verordnung: | 20. Nachtrag zum Arzneibuch |
Auf Grund des Paragraph 2, des Arzneibuchgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1980,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2002,, wird verordnet:
Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Der Nachtrag 5.04 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.
Kdolsky