Anlage A/22/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2. und 3. Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion 1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

         Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

         Rechnungswesen 2

 

Fachunterricht

 

         Fachkunde 23

300

         Fachzeichnen

120

         Praktische Arbeit

360

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 200

Freigegenstände

 

Religion 1

 

Lebende Fremdsprache 4

 

Deutsch 4

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport 4

 

Förderunterricht 4

 

römisch zwei. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch drei. ALLGEMEINDE DIDAKTISCHE BESTIMMUNGEN

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

römisch vier. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.

„Fachzeichnen" soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit" soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Inhalte sind abhängig von den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER UNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FACHUNTERRICHT

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die in ihrem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig auswählen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Sie sollen die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen kennen sowie über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen rechnerische Aufgaben aus dem Bereich des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe:

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Lagerung. Wiederverwertung und Entsorgung. Qualitätssicherung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen:

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung. Steuer- und Regeltechnik. Normung.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Messen. Anzeichnen. Schneidearbeiten. Schachteln. Klebetechnik. Reparieren und Restaurieren. Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen:

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Maßsystemumwandlungen. Materialberechnungen (Materialverbrauch, Goldener Schnitt).

Lehrstoffspezifikationen:

Buchbinder

Kulturgeschichte des Buches:

Entwicklung. Druckverfahren. Schriftformen. Literaturarten. Kunstgeschichtliche Einflüsse.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Schneidearten. Falzarten. Sammeln und Zusammentragen. Kollationierung. Heftarten. Bindearten. Klebearten. Rückenverleimung. Deckenmachen. Verpackung. Versand. Deckenveredelung.

Buchblock und Einband:

Handwerkliche und industrielle Herstellung. Qualitätssicherung.

Arbeitsablauf:

Planen. Vorbereiten. Kontrollieren.

Kartonagewarenerzeuger

Werkzeuge, Maschinen und Geräte:

Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und kombinierte Maschinensteuerung. Einstellen. Einrichten.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Musteranfertigung. Kaschierungen. Heftungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Arbeitsverfahren und -techniken:

Klebetechnik. Restaurieren.

Buchblock und Einband. Arbeitsablauf.

FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen geometrische Formen, Entwürfe und Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes skizzieren und zeichnen können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Sie sollen ihre zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung ihrer Kenntnisse in der Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes ihrer Entwürfe bewusst sein.

Lehrstoff:

Geometrisches Zeichnen:

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Entwürfe und Zeichnungen:

Werkzeichnungen. Vergrößerungen und Verkleinerungen. Schriftformen und Schriftarten mit Schriftübungen. Muster.

Farbenlehre:

Farbkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Lehrstoffspezifikationen:

Buchbinder

Entwürfe und Zeichnungen:

Bucheinbände. Heraldik.

PRAKTISCHE ARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Sie sollen die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instand halten können, die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe:

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte:

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Messen. Anzeichnen. Zuschneiden. Kleben. Formen. Reparieren.

Lehrstoffspezifikationen:

Buchbinder

Arbeitsverfahren und -techniken:

Schneiden. Falzen. Sammeln und Zusammentragen. Kollationieren. Heften. Binden. Rückenverleimen. Anfertigen von Buchblocks und Buchdecken. Prägen. Handvergolden. Produktqualität sichern.

Kartonagewarenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken:

Anfertigen von Mustern. Kaschieren. Heften.

FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1   Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2   Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3   Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde, Spezielle Fachkunde.

4   Siehe Anlage A, Abschnitt III.