Anlage A/1/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2. und 3. Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion 1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

         Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

         Rechnungswesen 2

 

Fachunterricht

 

         Bautechnik 2

240

         Angewandte Mathematik 2

120

         Computergestütztes Bauzeichnen 3

480

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 260

Freigegenstände

 

Religion 1

 

Lebende Fremdsprache 4

 

Deutsch 4

 

Bauökologie

40 - 120

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport 4

 

Förderunterricht 4

 

römisch zwei. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch drei. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Abfolge des Unterrichtes in „Computergestütztes Bauzeichnen" hängt vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen ab. Die Sicherheit in den Zeichenfertigkeiten wird durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Bei allen Bauzeichnungen ist auf die baurechtlichen Vorschriften und Normen Wert zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER UNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FACHUNTERRICHT

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die grundlegenden Bestimmungen des Baurechtes und des einschlägigen Vertragswesens kennen.

Sie sollen Kenntnisse über die Baubereiche sowie über die Bauphysik haben.

Sie sollen die gebräuchlichsten Werk- und Hilfsstoffe am Bau sowie die verwendeten Werkzeuge und Geräte des Bauberufes kennen.

Sie sollen über Baustile, Revitalisierungen, Arbeitsvorgänge, Baukoordination und technische Zusammenhänge im Bauwesen Bescheid wissen, um sie beim Bauzeichnen und Konstruieren umsetzen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Bestimmungen:

Baurecht. Bauverträge. Normen.

Baubereiche:

Hochbau. Tiefbau.

Bauphysik:

Wärme-, Schall- und Brandschutz.

Werk- und Hilfsstoffe am Bau:

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Prüfung. Klassifizierung. Verwendung. Entsorgung.

Geräte und Maschinen am Bau:

Arten. Einsatz.

Bausysteme und -abläufe:

Vergabe bis Bauabschluss. Rohbau. Ausbau. Fertigstellung.

Baukoordination:

Bauzeitplan. Sicherheits- und Gesundheitsplan.

Revitalisierungen:

Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Baustile:

Stilepochen. Stilelemente.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Baubereiche. Bausysteme und -abläufe.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie die in der Praxis üblichen Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend einsetzen können.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Größen und Einheiten:

Maße und SI-Einheiten. Umwandlungen.

Grundlegende Berechnungen:

Prozentrechnungen. Längen-, Flächen-, Raum- und Masseberechnungen. Geometrische Lehrsätze. Ebene Trigonometrie.

Berufsspezifische Berechnungen:

Statik. Vermessung. Bauphysik. Materialbedarf. Masseberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten:

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Grundlegende Berechungen:

Geometrische Lehrsätze. Ebene Trigonometrie.

Berufsspezifische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

COMPUTERGESTÜTZTES BAUZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die berufsspezifischen Zeichen- und Arbeitsgeräte sowie Zeichenmaterialien und Unterlagen kennen.

Sie sollen manuelle und computergestützte Bauzeichnungen lesen, normgerecht, sauber und technisch richtig anfertigen können.

Sie sollen die dazu erforderlichen Berechnungen durchführen und bautechnische Daten und Dokumente richtig einsetzen, sichern und archivieren können.

Sie sollen berufsspezifische EDV-Programme anwenden sowie das Internet als Kommunikations- und Informationsmedium nutzen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen am Bauplatz, insbesondere durch Vermessungsübungen, die notwendigen Vorarbeiten für das Bauzeichnen beherrschen und die Bedeutung der Bauzeichnungen für Bauausführungen erkennen.

Sie sollen die notwendigen Kenntnisse über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Umweltschutz haben.

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.

Bauzeichnen mit Konstruktionsübungen

Zeichen- und Arbeitsgeräte:

Arten. Einsetzen. Handhaben.

Zeichenmaterialien und Unterlagen:

Arten. Auswählen. Handhaben.

Zeichennormen:

Papierformate. Beschriftung. Symbole. Bemaßung. Maßstäbe. Darstellung.

Darstellungsarten:

Grundrisse. Schnitte. Ansichten. Lagepläne und dreidimensionale Darstellungen. Parallelprojektion.

Manuelles Bauzeichnen:

Handskizzen. Entwurfs- und Detailzeichnungen.

Computergestütztes Bauzeichnen:

Gerätebedienen. Einreich-, Ausführungs- und Detailzeichnungen. Baukörper in perspektivischer Darstellung. Begleitende Schriftstücke zur Arbeitsvorbereitung. Sicherheits- und Gesundheitsplan. Sichern und Archivieren von Daten und Dokumenten.

Internet:

Übungen zur Informationsbeschaffung. Datentransfer.

Vermessungstechnische Übungen

Bauaufnahme:

Skizzen von Objekten. Bemaßen und Beschriften. Protokollführen. Lage. Höhen. Längen- und Querprofile.

Situieren:

Anlegen. Ausstecken.

FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Sie sollen die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff:

Ökobaustoffe:

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz:

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden:

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1   Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2   Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3   Computergestütztes Bauzeichnen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Bauzeichnen mit Konstruktionsübungen, Vermessungstechnische Übungen.

4   Siehe Anlage A, Abschnitt III.