Anlage 1.1.6 FACHSCHULE FÜR MASCHINEN- UND ANLAGENTECHNIK römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

           

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

2

9

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

1

1

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

1

-

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

7.

Angewandte Mathematik

3

2

1

-

6

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

4

römisch zwei

9.

Physik des Fachgebietes

-

-

2

-

2

römisch zwei

10.

Angewandte Informatik

-

2

-

-

2

römisch eins

11.

Wirtschaft und Recht

-

-

1

2

3

römisch drei

12.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

13.

Mechanik

2

2

-

-

4

(römisch eins)

14.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

15.

Maschinenelemente

2

2

2

-

6

römisch eins

16.

Elektrotechnik2

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Maschinen und Anlagen

-

-

3

3

6

römisch eins

18.

Konstruktionsübungen

2

3

3

3

11

römisch eins

19.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

4

4

römisch drei

20.

Werkstätte und Produktionstechnik

9

13

14

13

49

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

34

36

37

37

144

 
             

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

             
   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

römisch eins

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

römisch eins

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

 

Schweißtechnik

-

-

2

-

 

römisch eins

 

Metallbau

-

-

-

2

 

römisch eins

               

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

römisch vier a

               

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Mechanik sowie die Maschinen- und Anlagentechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung, in der Montage, in der Anlagenwartung, im Maschinen- und Anlagenservice und im Kundendienst zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und der Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik liegen in den Bereichen Verfahrenstechnik, Wärme- und Klimatechnik und Umwelttechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung von Komponenten, Maschinen und Anlagen im Vordergrund.

Auch die Programmierung und Parametrierung von Steuerungen, die Fehlersuche, Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung in Anlagensteuerungen, die Dokumentation von Maschinen und Anlagen mittels einschlägiger Software sowie die Erstellung von Betriebsanleitungen und Wartungsplänen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

„Physik des Fachgebietes“, „Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“ und „Elektrotechnik“: Siehe Anlage 1.1.5.

10. ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

17. MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Installationstechnik:

Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane); Entwurf von Schaltplänen für hydraulische und pneumatische Steuerungen. Konzeption der Verrohrung.

Fördertechnik:

Bauelemente (Seile, Seiltriebe, Ketten, Kettentriebe, Bremsen, Laufräder, Schienen, Anschlagmittel); Unstetigförderer und Stetigförderer (Übersicht). Sicherheitsvorschriften.

4. Klasse:

Kraft- und Arbeitsmaschinen:

Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Einsatz von Pumpen, Wasserturbinen, Gas- und Dampfturbinen, Wärmekraftanlagen.

Haustechnik:

Betrieb und Einregulierung einfacher Systeme in der Haustechnik. Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Verwendung von Kälteanlagen und Wärmepumpen.

18. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1.5.

Lehrstoff:

1. Klasse und 2. Klasse:

Siehe Anlage 1.1.5.

3. Klasse:

Baugruppe mit Anwendung von Verbindungselementen, Baugruppe Wellenlagerung, fachspezifische Baugruppe.

4. Klasse:

Methoden:

Vertiefungen in Entwurf, Berechnung, Konstruktion und Kalkulation. Technische Beschreibung und Dokumentation. Projektorganisation.

Projekte:

Baugruppen aus dem Fachgebiet.

19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

4. Klasse:

CNC:

Rechnergestützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, CAD-CAM.

Steuerungstechnik:

Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf; Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen; Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben an hydraulischen- und pneumatischen Anlagen.

Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen, Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbehebung, Qualitätsberichte.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.

Arbeitsvorbereitung:

Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Berechnung der Produktionskosten, PPS-Systeme, CAD/CAM-Kopplung.

Gebäudetechnik:

Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellung, Rauchgasmessung. Warmwasseraufbereitung und Heizungssysteme, Aufbau von Wärmepumpen. Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.

Anlagenhydraulik.

20. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1.5.

Lehrstoff:

1. Klasse und 2. Klasse:

Siehe Anlage 1.1.5.

3. Klasse:

Computerwerkstätte:

Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Kegeldrehen, Formdrehen, Profildrehen, Gewindedrehen), Verwendung verschiedener Werkstückspanner; Fräsen und Bohren (Rundfräsen, Profilfräsen, Formfräsen, Verzahnungen mit Teilapparat); Kennenlernen verschiedener Werkzeuge und Werkzeugformen. Arbeiten mit verschiedenen Zerspanungsleistungen, CNC-Drehen und Fräsen, manuelles Programmieren, rechnergestütztes Programmieren, Werkzeugerfassung, Werkzeugverwaltung, Zerspanungsoptimierung.

Werkzeug und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen, Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.

Metallbau:

Fertigung von Rahmen- und Stahlkonstruktionen.

Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).

4. Klasse:

Computerwerkstätte:

Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.

Mechanische Werkstätte:

Fräs-, Bohr- und Dreharbeiten mit gehobenem Schwierigkeitsgrad, rechnergestützte Programmierung von numerisch gesteuerten Maschinen im 2D- und 3D-Bereich, Erstellung von Werkzeugbibliotheken.

Anlagenbau:

Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten, Verbinden und Zusammenbau von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).

Werkzeug- und Formenbau:

Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen (Schnitt-, Stanz- und Spritzgusswerkzeuge), Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Erodieren.

Elektrotechnik:

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluss- und Verbindungstechnik. Anwendungen von Steuerungen und Sensoren aus dem Anlagenbau.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

„Schweißtechnik“ und „Metallbau“: Siehe Anlage 1.1.5.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Einschließlich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.