141. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung von Vignettenpreisen (Vignettenpreisverordnung 2007)
Auf Grund des § 12 des Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:Auf Grund des Paragraph 12, des Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2002,, geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Vignettenpreise
§ 1.Paragraph eins,
Der Preis einer Jahresvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
einspurige Kraftfahrzeuge
29,50 Euro,
mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
73,80 Euro.
§ 2.Paragraph 2,
Der Preis einer Zweimonatsvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
einspurige Kraftfahrzeuge
11,10 Euro,
mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
22,20 Euro.
§ 3.Paragraph 3,
Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
einspurige Kraftfahrzeuge
4,40 Euro,
mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
7,70 Euro.
Schlussbestimmung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Bestimmung des § 1 gilt erstmals für Jahresvignetten, die im Jahr 2008 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmung des Paragraph eins, gilt erstmals für Jahresvignetten, die im Jahr 2008 zur Straßenbenützung berechtigen.
(2)Absatz 2,Die Bestimmungen der §§ 2 und 3 gelten erstmals für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2007 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmungen der Paragraphen 2 und 3 gelten erstmals für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2007 zur Straßenbenützung berechtigen.
(3)Absatz 3,Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung von Vignettenpreisen (Vignettenpreisverordnung), BGBl. II Nr. 254/2000, tritt mit Ablauf des 30. November 2007 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung von Vignettenpreisen (Vignettenpreisverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2000,, tritt mit Ablauf des 30. November 2007 außer Kraft.
Faymann