BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 21. Juni 2007

Teil römisch zwei

141. Verordnung:

Vignettenpreisverordnung 2007

141. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung von Vignettenpreisen (Vignettenpreisverordnung 2007)

Auf Grund des Paragraph 12, des Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2002,, geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Vignettenpreise

Paragraph eins,

Der Preis einer Jahresvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

  1. Ziffer eins
    einspurige Kraftfahrzeuge
    29,50 Euro,
     
  2. und
    für
  3. Ziffer 2
    mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
    73,80 Euro.
     

Paragraph 2,

Der Preis einer Zweimonatsvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

  1. Ziffer eins
    einspurige Kraftfahrzeuge
    11,10 Euro,
     
  2. und
    für
  3. Ziffer 2
    mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
    22,20 Euro.
     

Paragraph 3,

Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

  1. Ziffer eins
    einspurige Kraftfahrzeuge
    4,40 Euro,
     
  2. und
    für
  3. Ziffer 2
    mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
    7,70 Euro.
     

Schlussbestimmung

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Die Bestimmung des Paragraph eins, gilt erstmals für Jahresvignetten, die im Jahr 2008 zur Straßenbenützung berechtigen.
  2. Absatz 2,Die Bestimmungen der Paragraphen 2 und 3 gelten erstmals für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2007 zur Straßenbenützung berechtigen.
  3. Absatz 3,Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung von Vignettenpreisen (Vignettenpreisverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2000,, tritt mit Ablauf des 30. November 2007 außer Kraft.

Faymann