BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. Juni 2007

Teil II

138. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

138. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich geändert wird

Aufgrund der §§ 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 89/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 242/1969, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 54/1953, zuletzt geändert durch Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 188/1957, wird wie folgt geändert:

Ziffer römisch III lautet:

römisch III.

Die Dekorationen des Ehrenzeichens bleiben Eigentum des Bundes. Sie sind kein Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Den Besitz an den Dekorationen haben die Beliehenen und nach deren Ableben ihre Erben.“

Gusenbauer   Molterer   Plassnik   Bures   Kdolsky   Platter   Berger   Darabos   Pröll
Buchinger   Schmied   Faymann   Bartenstein   Hahn