Anlage römisch vier Konformitätserklärung (gemäß Paragraph 5, Absatz 3,)

Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
  2. Ziffer 2
    eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
  3. Ziffer 3
    gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
  4. Ziffer 4
    gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
  5. Ziffer 5
    gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der EU, die die CE-Kennzeichnung vorsehen;
  6. Ziffer 6
    Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.