BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 31. August 2007 |
Teil IIITeil römisch drei |
99. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit |
99.
Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[bosnischer Vertragstext siehe Anlagen]
[kroatischer Vertragstext siehe Anlagen]
[serbischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Mai 2006 bzw. 16. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2007 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Mai 2006 bzw. 16. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2007 in Kraft.
Gusenbauer