BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 24. August 2007

Teil römisch drei

96. Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 665 VV S.93. Bundesrat:, Ausschussbericht 7219 Sitzung 718.)

96.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist die französische Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. April 2005 beim Generaldirektor der UNESCO hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 24, Absatz eins, mit 22. Februar 2007 in Kraft getreten.

Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Bulgarien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Norwegen, Polen, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Gusenbauer

1 Die Sprachfassung wird auch in den Anlagen veröffentlicht.