Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 23. August 2007 |
Teil römisch drei |
87. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 133 Ausschussbericht 177 Sitzung 27. Bundesrat:, Ausschussbericht 7739 Sitzung 747.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[englischer Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 23, Absatz eins, mit Ausnahme von Artikel 12, mit 1. Juli 2007 rückwirkend in Kraft getreten; die dafür notwendigen Mitteilungen wurden am 8. Juni bzw. 7. August 2007 abgegeben.
Artikel 12, des Abkommens tritt gemäß Artikel 23, Absatz 2, am 1. September 2007 in Kraft.
Gusenbauer