Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 9. Juli 2007 |
Teil römisch drei |
76. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 2 Ausschussbericht 57 Sitzung 17. Bundesrat:, Ausschussbericht 7674 Sitzung 744.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[lettischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. Juni 2006 bzw. 16. Mai 2007 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 16. Mai 2007 in Kraft getreten.
Gusenbauer