BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 28. Juni 2007

Teil römisch drei

66. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

66. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Kambodscha am 22. Mai 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2007,) hinterlegt.

Nach weiterer Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten haben folgende Staaten ihre zentrale Behörde bekannt gegeben:

Belize1:

The Department of Human Services of the Ministry of Human Development.

Mauritius2:

The National Adoption Council.

Gusenbauer

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 55/2006.

2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 145/1999.