BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 24. Jänner 2007

Teil römisch drei

6. Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien

6.

Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]

[französischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 26. Juni bzw. 21. Dezember 2006 (eingelangt am 22. Dezember 2006) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Gusenbauer