BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 29. Mai 2007

Teil römisch drei

57. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die Errichtung eines Generalkonsulats der Republik Österreich in Guangzhou

57.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die Errichtung eines Generalkonsulats der Republik Österreich in Guangzhou

[österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[österreichische Eröffnungsnote, chinesischsprachige Übersetzung siehe Anlagen]

[chinesische Antwortnote siehe Anlagen]

[chinesische Antwortnote, deutschsprachige Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. Juni 2007 in Kraft.

Gusenbauer