BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. April 2007

Teil römisch drei

49. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1061 Ausschussbericht 1097 Sitzung 122. Bundesrat:, Ausschussbericht 7382 Sitzung 725.)

49.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

[Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens wurden am 21. Dezember 2005 bzw. 26. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.

Gusenbauer