BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 19. April 2007 |
Teil III |
46. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern |
46. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Montenegro am 26. März 2007 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 460/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 35/2007) gebunden zu erachten.
Gusenbauer