Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 19. April 2007 |
Teil römisch drei |
45. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern |
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Montenegro am 26. März 2007 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1965,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2002,) gebunden zu erachten.
Gusenbauer