BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 3. April 2007

Teil römisch drei

37. Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

37. Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung1 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

[Änderungen deutscher Text siehe Anlagen]

[Änderungen englischer Text siehe Anlagen]

[Änderungen französischer Text siehe Anlagen]

Gusenbauer

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 109/1997, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 70/2005.