Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 3. April 2007 |
Teil römisch drei |
37. Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen |
[Änderungen deutscher Text siehe Anlagen]
[Änderungen englischer Text siehe Anlagen]
[Änderungen französischer Text siehe Anlagen]
Gusenbauer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 109/1997, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 70/2005.