BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 21. März 2007

Teil römisch drei

33. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bolivarischen Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung und der Steuerhinterziehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1507 Ausschussbericht 1594 Sitzung 160. Bundesrat:, Ausschussbericht 7635 Sitzung 737.)

33.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bolivarischen Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung und der Steuerhinterziehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in spanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 31. August 2006 bzw. 16. Jänner 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 17. März 2007 in Kraft.

Gusenbauer