BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 8. Jänner 2007 |
Teil IIITeil römisch drei |
3. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen |
3.
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
[Vereinbarungstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß Art. 15 Abs. 1 mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.Die Vereinbarung ist gemäß Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.
Schüssel