BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. März 2007

Teil römisch drei

28. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M180 gemäß Abschnitt 1.5.1.1 ADR betreffend die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen entsprechend Abschnitt 1.1.4.2

28. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M180 gemäß Abschnitt 1.5.1.1 ADR betreffend die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen entsprechend Abschnitt 1.1.4.2

Die Multilaterale Vereinbarung M180 gemäß Abschnitt 1.5.1.1 ADR betreffend die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen entsprechend Abschnitt 1.1.4.2 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2007,) wurde von nachstehenden ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Slowakei

22. Dezember 2006

Ungarn

21. Jänner 2007

Gusenbauer