BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 21. Februar 2007 |
Teil IIITeil römisch drei |
20. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen |
20.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Jänner bzw. 30. Jänner 2007 (eingelangt am 31. Jänner 2007) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. März 2007 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. Jänner bzw. 30. Jänner 2007 (eingelangt am 31. Jänner 2007) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. März 2007 in Kraft.
Gusenbauer