Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 7. November 2007 |
Teil römisch drei |
121. Protokoll erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 690 Ausschussbericht 788 Sitzung 93. Bundesrat:, Ausschussbericht 7208 Sitzung 718.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Vertragstext deutsch siehe Anlagen]
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 358 vom 13. Dezember 2000, S. 1 - 7, veröffentlicht.
Die Notifikation gemäß Artikel 2, Absatz 2, des Protokolls wurde am 4. April 2005 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Protokoll gemäß dessen Artikel 2, Absatz 3, mit 29. März 2007 in Kraft getreten.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben nachstehende Staaten das Protokoll angenommen bzw. sind ihm beigetreten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Gusenbauer
1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr.123/1998, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates BGBl. III Nr. 81/1999.