BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 24. Oktober 2007 |
Teil IIITeil römisch drei |
117. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt |
117.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
[Abkommenstext deutsch siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll deutsch siehe Anlagen]
[Abkommenstext französisch siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll französisch siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Mai bzw. 21. September 2007 (eingelangt am 27. September 2007) abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig am 1. November 2007 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Mai bzw. 21. September 2007 (eingelangt am 27. September 2007) abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig am 1. November 2007 in Kraft.
Gusenbauer