Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 30. Jänner 2007 |
Teil römisch drei |
11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt |
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[mazedonischer Abkommenstext siehe Anlagen]
[mazedonisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, des Abkommens wurden am 19. Mai bzw. 8. Dezember 2006 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. Februar 2007 in Kraft.
Gusenbauer