BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 21. Juni 2006

Teil römisch eins

83. Bundesgesetz:

Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Ausschussbericht 1502 Sitzung 150. Bundesrat:, Ausschussbericht 7559 Sitzung 735.)

83. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz), Bundesgesetzblatt Nr. 650 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 17, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,(1) Wenn besondere gesetzliche Bestimmungen vorsehen, dass im Genehmigungsverfahren Gutachten oder öffentliche Urkunden beizugeben sind, so kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung festlegen, in welcher Weise die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes in den Gutachten oder öffentlichen Urkunden zu berücksichtigen sind und deren Einhaltung nachzuweisen ist. Die Bestimmungen des Paragraph 15, bleiben unberührt.“

Fischer

Schüssel