BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 9. Juni 2006

Teil römisch eins

73. Bundesgesetz:

Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 IA 754/A Ausschussbericht 1320 Sitzung 140. Einspr. d. Bundesrat:, 1440 Ausschussbericht 1465 Sitzung 150,, Bundesrat:, Ausschussbericht 7510 Sitzung 733.)

73. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2000,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2005,, wird wie folgt geändert:

Nach Paragraph 14, Absatz 6, wird als Absatz 7, angefügt:

  1. Absatz 7,(7) Der Vorstand kann nach Beginn des Geschäftsjahres an den Aktionär einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn zahlen, soweit diese Abschlagszahlung im Ergebnis einer Zwischenbilanz zuzüglich eines allfälligen Gewinnvortrages und abzüglich eines allfälligen Verlustvortrages Deckung findet; in dieser Zwischenbilanz können gebundene Kapitalrücklagen aufgelöst werden, wenn die Vermögens- und Finanzlage der ÖIAG dadurch nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.“

Fischer

Schüssel