die zu pflegende Person oder ihre Angehörigen Arbeitgeber/in ist,
Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 22. Dezember 2006 |
Teil römisch eins |
164. Bundesgesetz: | Pflege-Übergangsgesetz |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 IA 25/A Ausschussbericht 5 Sitzung 4. Bundesrat:, Ausschussbericht 7647 Sitzung 739.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dieses Bundesgesetz gilt für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten, wenn
Folgende gesetzliche Bestimmungen sind nicht anzuwenden:
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Fischer
Schüssel