Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 11. August 2006 |
Teil römisch eins |
144. Bundesgesetz: | Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1555 Ausschussbericht 1588 Sitzung 160. Bundesrat:, Ausschussbericht 7632 Sitzung 737.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2006 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Schüssel