BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 11. August 2006

Teil römisch eins

144. Bundesgesetz:

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1555 Ausschussbericht 1588 Sitzung 160. Bundesrat:, Ausschussbericht 7632 Sitzung 737.)

144. Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2006 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:

  1. Ziffer eins
    Maßnahmen im Sinne der Zukunftssicherung im Bereich der Beschäftigung, der Wirtschaft, des Sozialwesens und der Jugend,
  2. Ziffer 2
    Kultur- und Bildungsprojekte zur Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland.
Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die in Ziffer eins bis 2 genannten Zwecke bestimmt.

Paragraph 2,

Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.

Paragraph 3,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Schüssel