Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 27. Juli 2006 |
Teil römisch eins |
127. Bundesgesetz: | Leistung eines Beitrages zur außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI) |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1557 Ausschussbericht 1592 Sitzung 160.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 41 100 000 Sonderziehungsrechten (SZR).
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 15 523 750 Sonderziehungsrechten (SZR).
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Schüssel