BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 27. Juli 2006

Teil römisch eins

126. Bundesgesetz:

Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD römisch sieben)

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1556 Ausschussbericht 1591 Sitzung 160.)

126. Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD römisch sieben)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Schüssel