Anlage 1

LEHRPLAN FÜR DEN NEUAPOSTOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

(ausgenommen die 9. Schulstufe des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen)

1. bis 4. Schulstufe

1. Bildungsziele und Lehraufgaben:

2. Allgemeine Bemerkungen und didaktische Grundsätze:

Da der neuapostolische Religionsunterricht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, als Mehrstufenunterricht geführt wird, ergibt sich die Notwendigkeit, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Altersstufen zusammenzuziehen.

Die Lehrstoffschwerpunkte sind auf die Besetzung der einzelnen Altersstufen abzustimmen. Dabei ist der Lehrstoff so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden können. Der Lehrplan für die einzelnen Schulstufen beinhaltet einen ausreichenden Spielraum zur Abhaltung von „Sonderstunden“, in denen auf aktuelle kirchliche Ereignisse eingegangen werden soll.

Die allgemein gültigen didaktischen Grundsätze sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dies seine Eigenart zulässt (Altersadäquatheit, stete Förderung der Schüleraktivität, ständiger Bezug zur Glaubenspraxis, Aktualität, usw.).

Die allgemein gültigen „Unterrichtsprinzipien“ und die in der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, angeführten „Bildungsbereiche“ sind entsprechend zu beachten.

3. Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe:

3. und 4. Schulstufe:

5. bis 8. Schulstufe

1. Bildungsziele und Lehraufgaben:

2. Allgemeine Bemerkungen und didaktische Grundsätze:

Die Aussagen für die Grundstufe (1. bis 4. Schulstufe) gelten sinngemäß auch für die 5. bis 8. Schulstufe. In der 8. Schulstufe beginnt für die Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung auf die in der 9. Schulstufe stattfindende Konfirmation. Diese erfordert im höheren Maße schülerzentrierte und handlungsorientierte Unterrichtsformen. In der Projektarbeit werden den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Leitthemen angeboten, die sie weitgehend selbständig oder in der Gruppe erarbeiten und abschließend mit verschiedenen Techniken präsentieren. Über die Verwendung der vorgesehenen Unterrichtsmaterialien hinaus, erfolgt ein stärkerer und gezielter Einsatz zusätzlicher Literatur (Bibel, „Fragen und Antworten“, Hausregeln, usw.). Der Einsatz moderner Medien (zB IT) und der Projektunterricht gewinnen verstärkt an Bedeutung.

3. Lehrstoff:

5. Schulstufe:

6. Schulstufe:

7. Schulstufe:

8. (und 9.) Schulstufe:

Der angeführte Lehrstoff ist nach den lokalen Bedürfnissen gleichmäßig über die beiden Schulstufen zu verteilen, sodass eine entsprechende Vorbereitung auf die Konfirmation gewährleistet ist:

9. bis 13. Schulstufe

1. Bildungsziele und Lehraufgaben:

Die Jugendlichen sollen entsprechend dem christlichen Ideal religiös-sittlich erzogen und befähigt werden, ein erfülltes Gemeindeleben zu führen. Aufbauend auf dem bis zur 8. Schulstufe erworbenen Wissen soll eine Vertiefung des Verständnisses der Lehre der Kirche erzielt werden. Dadurch sollen die Jugendlichen befähigt werden, sich mit den auftretenden Lebens- und Glaubensfragen erfolgreich auseinander zu setzen, sich dazu ein sicheres und selbständiges Urteil zu bilden sowie ihren Mitmenschen tolerant und liebevoll zu begegnen, um in weiterer Folge auch ihre Aufgaben und Verpflichtungen in Staat und Gesellschaft optimal bewältigen zu können.

Die jungen Menschen erhalten einen umfassenden Überblick zu wichtigen Lebens- und Glaubensfragen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den entwicklungsbedingten Problemen und der Konfrontation mit unterschiedlichen Weltbildern zu. Materialismus und Egoismus werden inneren Werten und der Nächstenliebe gegenübergestellt. Die sachliche Auseinandersetzung mit diesen den Glauben berührenden Fragen soll die jungen Menschen befähigen, ihre Aufgaben in Kirche und Gemeinde als mündige Christen im Geiste des Evangeliums zu erfüllen. Dadurch soll ihnen eine Gott und die Gemeinde ehrende Lebensführung ermöglicht werden.

2. Allgemeine Bemerkungen und didaktische Grundsätze:

Die bereits in der „1. bis 8. Schulstufe“ gegebenen Hinweise treffen auch für die Führung des Religionsunterrichtes der „9. bis 13. Schulstufe“ zu.

Verstärkt beachtet werden muss, dass das Bildungsziel nicht allein durch den Unterricht erreicht werden kann. Ein ständiger Bezug auf die Umweltsituation der Schülerin bzw. des Schülers und ihre bzw. seine Stellung in der Gemeinde ist unerlässlich. Das Unterrichtsergebnis darf sich nicht allein in vorgegebenen Aussagen erschöpfen. Die Schülerin bzw. der Schüler soll vielmehr zur Beantwortung ihrer bzw. seiner persönlichen Fragen und zur Bewältigung ihrer bzw. seiner persönlichen Probleme geführt werden. Die speziellen Unterrichtssituationen, welche sich aus den besonderen Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler ergeben, sind weitgehend zu berücksichtigen.

Gebet und Lied nehmen einen wichtigen Platz ein.

In jenen Schularten, in welchen es zwar eine 12., nicht jedoch eine 13. Schulstufe gibt, ist der Lehrstoff dieser beiden Schulstufen in komprimierter Form zu behandeln.

3. Lehrstoff:

9. Schulstufe:

Siehe 8. Schulstufe (die Hinweise bei den „Allgemeinen Bemerkungen und didaktischen Grundsätzen“ sind besonders zu beachten). Fortsetzung der Vorbereitung auf die Konfirmation (Mitarbeit in der Gemeinde, Hausregeln, Toleranz und Anpassung, Missionsarbeit).

10. und 11. Schulstufe:

12. und 13. Schulstufe: