BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 14. Februar 2006

Teil römisch zwei

59. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes

59. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird

Aufgrund der Paragraphen 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des Paragraph 12, Absatz eins, zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 12, Absatz eins, letzter Satz lautet:

„Dieser Basiswert wird, beginnend mit dem Jahr 2003, jährlich mit dem für die Bezüge des öffentlichen Dienstes des Bundes maßgeblichen Valorisierungssatz, zuhöchst mit 1%, valorisiert.“

Bartenstein