BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 22. Dezember 2006

Teil römisch zwei

504. Kundmachung:

Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Kärnten betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt, Maria Saal, St.Georgen am Längsee, St.Veit an der Glan und Frauenstein

504. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Kärnten betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt, Maria Saal, St.Georgen am Längsee, St.Veit an der Glan und Frauenstein

Aufgrund des Paragraph eins, Absatz 3, Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286 in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2006,, wird kundgemacht:

Der Bund und das Land Kärnten haben am 29. November 2006 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 Friesacher Straße als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß Paragraph 16, Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung.

Der zu übernehmende Straßenteil verläuft von der Anschlussstelle Klagenfurt/Nord (unmittelbar nach der Einbindung der Rampen von und zur A2 Süd Autobahn/Fahrtrichtung Villach) bis zur Anschlussstelle St.Veit/Nord mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen, einschließlich der Anschlussstellen Karnburg, Maria Saal, St.Veit/Industriegebiet, St.Veit/Süd und Brückl – St.Veit/Mitte mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.

Gorbach