BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 20. Dezember 2006

Teil römisch zwei

491. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

491. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung , St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 621 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 71/2003“ durch das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 89/2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, wird die Zahl „2006“ durch die Zahl „2010“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 3, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,(1) Ziel der Organisationseinheit ist es, als Kompetenzzentrum für Erwachsenenbildung unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß Paragraph 2, BHG,
    1. Ziffer eins
      die Pläne zur Entwicklung sowie Durchführung qualitativ hochwertiger Programme zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (insbesondere Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) einzuhalten;
    2. Ziffer 2
      die Auslastung der Infrastruktur im Sinne eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beizubehalten und zu optimieren;
    3. Ziffer 3
      die Beteiligungen an Programmen der Europäischen Union und internationalen Kooperationen auszubauen;
    4. Ziffer 4
      an einer verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildung-Entwicklungs- und Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes und der Europäischen Union mitzuwirken;
    5. Ziffer 5
      in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs ein Qualifizierungs- und Akkreditierungssystem zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Weiterbildung einzurichten;
    6. Ziffer 6
      das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung zum Thema des „Lebensbegleitenden Lernens“ durch Information und Beratung zu erhöhen und zu intensivieren;
    7. Ziffer 7
      die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterführung) entsprechend den Anforderungen anzupassen und anzuwenden;
    8. Ziffer 8
      den Budgetbedarf in der Projektperiode zu stabilisieren;
    9. Ziffer 9
      die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes zu gewährleisten.“

Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 12, Absatz 2, werden die Zahlen „2007“ jeweils durch die Zahl „2011“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 14, erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,(2) Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 12, Absatz 2, sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 491 aus 2006, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 6, Die Anlage lautet:

„Anlage Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, BHG 1. Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (im Folgende: die Organisationseinheit) ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Rechtsgrundlage des Paragraph 11, des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1973,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,).

Die Organisationseinheit hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und Volksbibliothekaren unter der Leitung anerkannter Fachleute und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern - etwa durch Veranstaltungen von Kursen, Seminaren, Tagungen, Lehrgängen und die Bereitstellung einer funktionalen Infrastruktur.

Die Organisationseinheit ist nach Maßgabe der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005, berechtigt, die dort genannten Lehrgänge als „Lehrgänge universitären Charakters“ zu bezeichnen und den Absolventen die dort genannten Bezeichnungen zu verleihen.

Zentraler Angelpunkt - bezogen auf nationale und internationale weiterbildungspolitische Ziele (insbesondere Konzeptionen der Europäischen Union, Regierungsprogramme, Weiterbildungs-Entwicklungspläne) ist das Prinzip des „Lebensbegleitenden Lernens“.

Im Hinblick darauf ist die Organisationseinheit eingebunden als

2. Schlüsselaufgaben der Organisationseinheit

Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf 3 Zielebenen:

2.1. Auf Zielebene römisch eins sind im Sinne der sozialwissenschaftlich-pädagogischen Vorstellung von Kompetenz zu entwickeln und zu fördern:

Potentiale, Fähigkeiten und Dispositionen von Einzelpersonen und Gemeinschaften, wie etwa Bildungsmanager, Referenten, Kursleiter, Bildungsberater, Bibliothekare, Bildungsinitiativen sowie Bildungsorganisationen durch Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen).

In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:

A. Pädagogische Serviceleistungen insbesondere

B. Bereitstellung einer funktionalen und modernen Infrastruktur (insbesondere Räume, Einrichtung, technische Ausstattung) für Veranstalter aus Erwachsenenbildung, Lehrerfortbildung, Wissenschaft, Forschung und betrieblicher Weiterbildung.

C. Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmer.

2.2. Auf Zielebene römisch zwei geht es um die Entwicklung einer systematischen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenenbildnern in Österreich – insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven – durch

2.3. Auf Zielebene römisch drei geht es um die Mitwirkung an Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Weiterbildung in Österreich und in der Europäischen Union - in Kooperation mit anderen Einrichtungen des Bereiches „Lebensbegleitendes Lernen“.

3. Ziele

3.1. Fachbezogene Ziele im Bereich Aus- und Weiterbildung:

  1. A
    Systematische Beiträge zur Professionalisierung und Verbesserung der Professionalität durch verstärkte Schwerpunktsetzung in Richtung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Angebote zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher/nebenberuflicher/ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich,
  2. B
    verstärkte Beteiligung an Programmen der Europäischen Union und internationale Kooperation,
  3. C
    Entwicklung und Erprobung spezieller Bildungsprogramme (etwa für Frauen, ältere Menschen, Minderheiten, Migranten),
  4. D
    Entwicklung von Standardisierung und Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung,
  5. E
    Information, Dokumentation sowie Fachmedium für Erwachsenenbildung.

3.2. Ziele im Bereich wissenschaftsorientierter Grundlagen- und Entwicklungsarbeit sowie der Entwicklung des Weiterbildungssystems:

  1. A
    Mitwirkung beim Aufbau einer systematischen Grundlagenarbeit (Bildungsbedarf, Entwicklungsstand, Perspektiven in Europa und in außereuropäischen Ländern; Qualitätsstandards und Zertifizierung), Analyse der Erwachsenenbildungssituation, internationaler Vergleich, Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erwachsenenbildung in Form von Erhebungen, Studien, Dokumentationen und Publikationen nach Maßgabe der personellen und ökonomischen Möglichkeiten,
  2. B
    Ausbau der Organisationseinheit als Kooperations- und Koordinierungsplattform auf allen Ebenen, insbesondere zwecks verbands- und länderübergreifender Grundlagen- und Entwicklungsarbeit unter Berücksichtigung der europäischen Dimension,
  3. C
    Verstärkung des Weiterbildungs-Bewusstseins durch Beratung sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema des „Lebensbegleitenden Lernens“.

3.3. Managementziele:

4. Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

Die in Ziffer 3, genannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen und Indikatoren

     

Entwicklung des Indikators

Ziele

Leistungen

Indikator

2007

2008

2009

2010

3.1.

A

Durchführung der geplanten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Anzahl der geplanten und durchgeführten Veranstaltungstage

190

200

210

210

3.1.

B

Beteiligung an Programmen der Europäischen Union

Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung

2

2

3

3

3.1.

B

Beteiligung an Kooperations-Projekten

Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung

11

12

12

12

3.1.

C

Entwicklung von Konzepten für spezielle Bildungsprogramme

Anzahl der zielgruppenspezifischen Konzepte/Programme

2

2

2

2

3.1.

D

Akkreditierungs- und Anerkennungssystem

geplante Akkreditierungen (Personen)

100

150

200

200

 

„Weiterbildungsaka-demie“

Angebote

10

20

40

100

3.1.

E

Erwachsenenbildungs-Portal und Online Magazin

Zugriffe

20 000

25 000

25 000

25 000

             

3.2.

A.

Studien, Expertisen, Evaluierungen und Dokumentationen

quantitatives Ausmaß

8

10

10

10

3.2.

A./

B./

C.

Fachvorträge und fachspezifische Beiträge im Rahmen von Veranstaltungen im Haus und extern

quantitatives Ausmaß

15

15

15

15

             

3.3.

Bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur

Auslastungsgrad und kostendeckende Führung des Wirtschaftsbetriebes

60%

60%

60%

60%

 

Sicherung und Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems

Auditierung durch eine renommierte Zertifizierungs- und Begutachtungsorgani-sation gemäß ÖNORM ISO 9001:2000

Auditierung

Auditierung

Auditierung und Verlängerung des Zertifikates

Auditierung

5. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung nicht budgetwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Zentralleitung geleistet werden.

5.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen

 

Ausgangspunkt

 

BVA 2006

2007

2008

2009

2010

Ausgaben

         

UT 0

1 022 000,-

1 054 000,-

1 100 000,-

1 134 000,-

1 168 000,-

UT 3

54 000,-

55 000,-

55 000,-

55 000,-

55 000,-

UT 7

1 000,-

1 000,-

1 000,-

1 000,-

1 000,-

UT 8

957 000,-

1 150 000,-

1 180 000,-

1 200 000,-

1 220 000,-

Summe Ausgaben

2 034 000,-

2 260 000,-

2 336 000,-

2 390 000,-

2 444 000,-

Einahmen

         

UT 4

1 028 000,-

1 154 000,-

1 230 000,-

1 284 000,-

1 338 000,-

UT 7

2 000,-

2 000,-

2 000,-

2 000,-

2 000,-

Summe Einnahmen

1 030 000,-

1 156 000,-

1 232 000,-

1 286 000,-

1 340 000,-

Saldo

1 004 000,-

1 104 000,-

1 104 000,-

1 104 000,-

1 104 000,-

5.1.1. Ausgangsbasis für die Berechnung des Personalaufwandes im Projektzeitraum 2007 bis 2010 sind:

5.1.2. Aufwendungen: Bei den Aufwendungen sind Mehrausgaben einkalkuliert. Die Erhöhung bei den Posten „Honorare an Einzelpersonen“ und „Honorare an Firmen“ berücksichtigt zusätzliche Veranstaltungen für die Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung.

5.1.3. Einnahmen: Bei der Vorausrechnung wurde für 2007 die Nichtverfügbarkeit des Berghauses wegen Generalsanierung berücksichtigt. Für 2008 – nach Beendigung der Umbauarbeiten – sind erhöhte Einnahmen durch Umsatzausweitung projektiert. Durch zusätzliche Veranstaltungen im Rahmen der Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung ist mit einer Erhöhung der Einnahmen durch Seminarbeiträge zu rechnen.

5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen

Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

 

Ausgangspunkt

 

2006

2007

2008

2009

2010

Beamte - Verwendungsgruppe

         

A1

4

4

4

4

4

Summe Beamte

4

4

4

4

4

Vertragsbedienstete - Entlohnungsgruppe

         

v1

1

1

1

1

1

v2

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

v3

6,5

6,5

6,5

6,5

6,5

h2

1

1

1

1

1

h4

10

10

10

10

10

h5

3

3

3

3

3

Summe Vertragsbedienstete

24

24

24

24

24

Planstellen gesamt

28

28

28

28

28

Gehrer