BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 10. November 2006

Teil römisch zwei

420. Verordnung:

Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Graz-Jakomini als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

420. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Graz-Jakomini als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bestimmung der Justizanstalt Graz-Jakomini als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 513 aus 2004,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Anlage

Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Graz-Jakomini

Der Justizanstalt Graz-Jakomini sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:

2. Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Graz-Jakomini

Einleitung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 2, der Sprengelverordnung.

3. Rechtsgrundlagen

in der jeweils geltenden Fassung.

4. Allgemeine Ziele der Justizanstalt Graz-Jakomini

4.1 Fachbezogene Ziele

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

4.2 Managementziele

5. Leistungskennzahlen Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 9 556.000 Euro und voraussichtlich 181 100 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 52,77 Euro pro Hafttag.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsnutzungsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

BS = Bedienstetenstand

IS = Insassenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) × ( Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten. Justizanstalt Graz-Jakomini: VQ = 1 – [(80 : 458) × (17,23 : 24)] = 0,88.

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2004 hat den Wert 0,88.

Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt Graz-Jakomini waren mit Stichtag 1. Juli 2004 15 vH der Untersuchungshäftlinge und 60 vH der Strafgefangenen beschäftigt.

Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäftlingen und 75 vH bei Strafgefangenen.

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

 

Stellenplan Vorschau

2004

2005

2006

Beamte/Verwendungsgruppe

     

A1

3

2

2

A2

1

1

1

A4

1

1

1

E1

4

5

5

E2a/E2b 1)

148

148

148

Ausbildungsplanstellen

5

3

3

Summe Beamte:

162

160

160

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

     

v1

1,425

1,425

1,425

v2

3

3

3

v3

2

2

2

v4

1

2

2

h2

1

0

0

k4

0,625

0,625

0,625

Summe Vertragsbedienstete:

9,05

9,05

9,05

Gesamtsumme:

171,05

169,05

169,05

  1. Ziffer eins V, o, n
    den E2a/E2b Planstellen in der Organisationseinheit „Wirtschaftsstelle“ können bis zu 2 mit Vertragsbediensteten v3/3 besetzt werden.

7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

Anmerkungen

erwarteter Erfolg

2003

2004

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

UT 0

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

6 500 000

6 820 000

6 8200 000

7 480 000

UT 3

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

50 000

85 000

85 000

40 000

UT 7

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

130 000

135 000

135 000

155 000

UT 8

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

1 650 000

1 756 000

1 756 000

1 974 000

Kto. 7271-902 u. 903Vollzugkbei.

950  000

950 000

950 000

950 000

Z - Posten

90 000

94 000

94 000

94 000

Summe der Ausgaben:

9 370 000

9 840 000

9 840 000

10 693 000

   

Einnahmen in Euro

UT4

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

180 000

180 000

180 000

235 000

Kto. 8171 Vollzugkostenbeiträge

900 000

900 000

900 000

900 000

UT 7

Bestandswirksame Einnahmen

2 000

2 000

2 000

2 000

Summe der Einnahmen:

1 082 000

1 082 000

1 082 000

1 137 000

S a l d o :

-8 288 000

-8 758 000

-8 758 000

-9 556 000

Erläuterungen zu Punkt 7

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 – Personalbereich

Berechnungsbasis ist das Jahresergebnis 2003 bzw. die Prognose für das Jahr 2004 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung.

Für die Aufstockung der Belagsfähigkeit werden ab 1.1.2006 bis zu 13 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Graz wird von der Justizanstalt Graz-Jakomini ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

UT 3 – Anlagen

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden „Anschaffungsplanes“ budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.

   

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

Geschirrspüler

N

13.800

 

Abkantmaschine

N

12.100

 

2 Wäschetrockner

E

11.600

 

2 Waschmaschinen

E

12.300

18.100

Combidämpfer

E

 

21.900

Zahnarztstuhl

E

25.000

 

Sonstiges

E/N

10.200

 

UT 7 – Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 bzw. die Prognose für 2006. Die Erhöhung um 20.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Insassenzahl notwendig.

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2006. Die Erhöhung um 218.000  Euro ist auf Grund der gestiegenen Insassenzahl notwendig.

UT 4 – Einnahmen

Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2003 bzw. die Prognose für 2004.

Gastinger